Rechtsprechung
   VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 08/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18860
VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 08/11 (https://dejure.org/2012,18860)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 VK 08/11 (https://dejure.org/2012,18860)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 VK 08/11 (https://dejure.org/2012,18860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 728 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB sei europarechtswidrig und damit nicht anwendbar, wie aus dem Urteil des EuGH vom 28.01.2008 in Sachen Uniplex (Rechtssache C 406/08) folge.

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugestehen, dass teilweise in Literatur und Rechtsprechung ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 in der Rechtssache C-406/08 (betreffend britisches Vergaberecht) die Unanwendbarkeit auch des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB angenommen wird (so Summa in: jurisPK- VergR, Rdnr. 153ff. zu § 153 GWB m.w. Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    Da der Nachprüfungsantrag aber jetzt als unzulässig verworfen wird, ist der Anwendungsbereich des § 111 GWB nicht eröffnet (BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: Verg 7/00).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    Die daraus folgende Basisgebühr i.H.v. 2.725,- EUR war aufgrund des Entfallens der mündlichen Verhandlung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 Fall 2 GWB) aus Gründen der Billigkeit auf 2.000,- EUR zu ermäßigen [§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB, vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 23.12.2011, 9 Verg 3/11, zitiert in Juris (LS)].
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    Auch wenn es grundsätzlich nicht erforderlich ist, in einem Vergabeverfahren ein- und denselben Verfahrensverstoß mehrfach zu rügen, gilt dies ausnahmsweise dann nicht, wenn die Vergabestelle im bisherigen Vergabeverfahren einzelne Verfahrensschritte wiederholt und hierbei den bereits gerügten Vergaberechtsverstoß wiederholt (vgl. Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., Rdnr. 109 zu § 107 GWB; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03, juris Rdnr. 40f.).
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    Dagegen hat das OLG Rostock in seiner Entscheidung vom 20.10.2010 (17 Verg 5/10) wie folgt argumentiert:.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2012 - 2 VK 8/11
    Die Vergabekammer sieht keinen Anlass, diese Argumentationslinie des OLG Rostock (welche bereits die 1. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Entscheidung vom 22.06.2010 - 1 VK 5/10 - vertreten hatte) zu verlassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht